Entfernen aller zugewiesenen Apps aus Benutzeraccounts
Sie können alle zugewiesenen Apps aus Benutzeraccounts entfernen, indem Sie diese aus der verwalteten Verteilung des VPP-Diensts entfernen.
Wenn Sie einen Benutzer aus der verwalteten Verteilung mithilfe des VPP-Dienstes entfernen, werden die ihm zugewiesenen Apps zurückgerufen, sodass sie einem anderen Benutzer zugewiesen werden können. Die VPP-Zuweisung von Büchern kann nicht zurückgenommen werden.
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Wählen Sie den Benutzer in der Seitenleiste des Profilmanagers aus und klicken Sie auf den Tab „Über“.
Daraufhin wird ein Fenster mit Informationen über den Benutzer angezeigt.
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Klicken Sie auf das Dreiecksymbol neben „VPP-verwaltete Verteilung“ und danach auf „Aus dem Programm entfernen“. Hierdurch wird der Benutzer sofort aus der VPP-verwalteten Verteilung entfernt und alle diesem Benutzer zugewiesenen Apps werden zurückgerufen.
Der Benutzer wird sofort aus der VPP-verwalteten Verteilung entfernt und die diesem Benutzer zugewiesenen Apps werden zurückgerufen.
Der App Store überprüft täglich, ob zurückgerufene Apps vorhanden sind, und benachrichtigt den Benutzer, wenn eine App zurückgerufen wurde. 30 Tage nach dieser ersten Benachrichtigung kann es sein, dass die App nicht mehr funktioniert (und sofort nach dem Öffnen geschlossen wird) oder aber weiterhin funktioniert. Das genaue Verhalten hängt von der Vorgabe des Entwicklers ab:
Der Entwickler der App gibt für den Fall des Rückrufs vor, dass die App ihre Funktion einstellt: Der Benutzer erhält vom App Store eine erneute Benachrichtigung, dass die App zurückgerufen wurde.
Der Entwickler gibt nicht vor, dass die App ihre Funktion einstellt: Die App funktioniert weiterhin und der Benutzer erhält vom App Store eine erneute Benachrichtigung, dass die App zurückgerufen wurde.
Wählen Sie die Gruppe aus und klicken Sie dann auf den Tab „Über“, wenn Apps von allen Benutzern in einer Gruppe zurückgerufen werden sollen.
Deaktivieren Sie „VPP-verwaltete Verteilungsdienste aktivieren“, klicken Sie auf „OK“ und dann auf „Sichern“.